Wegen des Abwassertunnel-Einbruchs am Sophie-Charlotte-Platz gibt es seit April 2023 eine Vollsperrung des Kaiserdamms. Von der Straßensperrung sind auch die umliegenden Anwohner und Ladenbesitzer betroffen.
Es ist daher eine gute Nachricht, dass die Berliner Wasserbetriebe planen, ab Donnerstag, den 14.12.2023 wieder zwei Fahrspuren pro Richtung zu öffnen. Stephan Natz, Pressesprecher der Berliner Wasserbetriebe, schreibt, dass bis dahin die Sanierung der insgesamt sechs Dükerrohre abgeschlossen, der Überpumpbetrieb (= temporäre Schmutzwasser-Rohrbrücke um die Baustelle herum) zurückgebaut und darüber die Straße erneuert sein soll.
Nach der Sanierung der Dükeräste – also der einzelnen Rohre unter der U-Bahn – und der Verkehrsfreigabe von je zwei Spuren pro Richtung sind weitere Bauarbeiten nötig: Das sogenannte
Dükeroberhaupt, also das jetzt für die Sanierung halbierte Einlaufbauwerk muss erneuert und darüber die Straße wieder neu gebaut werden. Diese Bauarbeiten gehen voraussichtlich bis April
2024, wobei bei dieser Gelegenheit auch umfangreiche Arbeiten zur Erneuerung / Sanierung von Trinkwasserleitungen, Mischwasserkanälen, Gullys und Schächten im direkten Umfeld
durchgeführt werden. Abschließend werden in Regie des Straßen- und Grünflächenamtes die noch offenen Fahrbahnteile erneuert.
Sehen Sie dazu auch das Video der Berliner Wasserbetriebe:
https://www.youtube.com/watch?v=GOwNfAlZzR0
Die IG Kaiserdamm informiert in Auszügen von der Berliner Presse über den Verlauf und die Planungen der Baustellen am Kaiserdamm.
Genauere Informationen können beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie den Berliner Wasserbetrieben und der BVG direkt angefragt werden.
Sollte sich eine öffentliche Baumaßnahme (z.B. Bau einer Wasserleitung, U-Bahn-Bau, Tunneldeckungssanierung) existenzbedrohend auf Ihr Unternehmen auswirken, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Überbrückungshilfe bei der zuständigen Senatsverwaltung zu stellen. Gleiches gilt für Maßnahmen privater Ver-und Entsorgungsunternehmen (z.B. Vattenfall, Fernwärme GmbH oder NBB Netzgesellschaft). Es gilt nicht für Baumaßnahmen z.B. durch die Deutsche Bahn oder der Telekom.
Höchstförderungsbetrag: 35.000 €
Folgendes muss man nachweisen:
· Es bestehen existenzgefährdende Umsatzrückgänge durch die Baumaßnahme, welche seit mindestens 3 Monate andauert.
· Es handelt sich um eine Baumaßnahme des Landes Berlins!
Notwendige Unterlagen: die letzten drei Jahresabschlüsse sowie eine Auflistung der Monatsumsätze ab dem Monat Januar des letzten Jahres, welches noch insgesamt ohne Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme war! Am besten man berät sich vorher mit Frau Mille s.u.!
Ziel der Überbrückungshilfe ist es, wirtschaftlichen Nachteile zu mildern, Arbeitsplätze zu erhalten und eine Weiterführung des Betriebes nach der Bauzeit zu ermöglichen.
Ein Rechtsanspruch auf die Hilfe besteht allerdings nicht! Auf der Wifö-Seite Überbrückungshilfe finden Sie ebenfalls Informationen und den Link zur Senatsverwaltung.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Mille (Tel.: 9013-7877), E-Mail: christine.mille@senweb.berlin.de
oder
Herr Pflücke (Tel.: 9013-8469), E-Mail: mario.pflücke@senweb.berlin.de
zur Verfügung.
Weitere Informationen können im Ressort der Bezirksbürgermeisterin Wirtschaftsförderung Frau Jeannette Saleh Zaki, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, Telefon: +49 (0)30 9029-13110, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@charlottenburg-wilmersdorf.de, Internet: ›› www.wirtschaftsfoerderung.charlottenburg-wilmersdorf.de erfragt werden.